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Neue Site - empfehlenswert! Ein Ableger der Karl-Leisner-Jugend: aktueller, kürzer, frischer und moderner: www.gut-katholisch.de.

FAQ (frequently asked question) zum katholischen Glauben

Häufig gestellte Fragen - und mögliche Antworten der katholischen Kirche

In der FAQ-Abteilung unserer Site haben wir Fragen und Antworten zusammengestellt, die durch Anfragen (vor allem per eMail) entstanden sind - also, so hoffen wir, aus dem Leben gegriffen.

Hast Du noch eine Frage, die Du hier nicht findest? Dann maile mir! Wenn Du willst, wird Deine Anfrage gerne auch vertraulich behandelt.

Das Sakrament der Ehe

Kann man nicht auch heiraten, ohne in die Kirche zu gehen?

Ja, selbstverständlich. Es gibt die Einrichtung der Ehe in allen Kulturen und zu allen Zeiten. Allerdings sehen die Vorstellungen davon, wie eine Ehe geführt wird, oft sehr unterschiedlich aus. So gibt es Kulturen, in denen ein Mann mehrere Frauen heiraten darf; in anderen Gegenden darf eine Ehe geschieden werden oder wird überhaupt nur für eine gewisse Zeit geschlossen... usw.

Wer kirchlich heiratet, macht damit deutlich, dass er nicht irgendeine, sondern eine christliche Ehe führen will.

Was ist denn das Besondere an einer christlichen Ehe?

Zu einer christlichen Ehe gehören vier Eigenschaften: Die Einheit, die Unauflöslichkeit, die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und die Bejahung der Elternschaft. Alles klar?

Mit Einheit ist soviel wie der Wille zur Treue gemeint, also dass man eben nur einen Partner heiratet.

Mit Unauflöslichkeit ist gemeint, dass dieses Eheversprechen solange gilt, wie der Ehepartner lebt.

Die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl betont, dass man nicht aus wirtschaftlichen Gründen heiratet - auch nicht aus egoistischen Gründen - sondern aus Liebe: Damit es dem (der) anderen gut geht. Das gilt dann für die ganze Zeit der Ehe.

Und zuletzt die Bejahung der Elternschaft: Damit erklären die Eheleute, dass die bereit sind, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen schenkt.

Meine Freundin ist aus der katholischen Kirche ausgetreten. Können wir kirchlich heiraten?

Im Prinzip ja. Der Kirchenaustritt (oder der "Glaubensabfall") ist allerdings ein "Trauverbot". Die Bischöfe in Deutschland sehen diesen Tatbestand als mögliche Gefahr für das Ehe- Familienleben, und sie haben bestimmt, dassjeder Kirchenaustritt (aus welchen Gründen auch immer) in den deutschen Diözesen eine Trauerlaubnis des zuständigen Bischofs erforderlich macht.
(Die Erlaubnis wird gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört, seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der künftig gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.)

Kann ich im Ausland kirchlich heiraten?

Selbstverständlich, denn Christentum und Katholische Kirche sind "global player". Es gelten für die kirchliche Eheschließung im Ausland die gleichen Regeln wie in der Kirche von Deutschland. Zusätzlich ist von der zuständigen bischöflichen Behörde eine "Überweisung" für die Feier der Trauung im Ausland auszustellen.
Es empfiehlt sich rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrbüro und dem Pfarrer Kontakt aufzunehmen. Für das Ja-Wort vor einem Standesbeamten im Ausland gibt es keine einheitliche Regelungen. Hierfür hat das Bundesverwaltungsamt, Referat V 4, 50728 Köln, Tel. 0221 / 7582747 Informationen bereit. Eine staatliche Eheschließung ist Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit.

Hat eine Verlobung rechtliche Folgen?

Die kirchliche Verlobungsfeier ist ein Schritt auf dem Weg zur Hochzeit, der "Ausdruck des festen Willens zweier Menschen, miteinander die Ehe einzugehen."
Im Kirchenrecht (CIC/1983 Can. 1017) wird ein Eheversprechen (Promisso matrimonii oder sponsalitita) als ein- oder zweiseitiger Vertrag genannt, der in schriftlicher Form mit den Unterschriften der Partner oder des Pfarrers oder wenigstens zweier Zeugen erfolgen muß. Allerdings kann eine Eheschließung nicht gerichtlich erzwungen werden. Es kann lediglich auf Schadensersatz geklagt werden.

Ich bin nicht zur Firmung gegangen. Muß ich auf die kirchliche Trauung verzichten?

Nein. Es kommt vor, daß Pfarrer (z. B. in Italien oder Polen) auf eine Firmung vor der kirchlichen Hochzeit bestehen. Das dürfen die nicht, es kann niemand dazu gezwungen werden - auch wenn es eine offensichtliche Inkonsequenz ist, im Firmsakrament die Stärkung durch den Geist abzulehnen, aber für die Ehe darum zu bitten. Deshalb ist es natürlich wünschenswert, daß eine Frau oder ein Mann, der kirchlich heiratet auch das Sakrament der Firmung empfangen hat, weil erst damit die christliche Initiation abgeschlossen ist. Aber darüber solltest Du Dich mit einem Seelsorger unterhalten.

Wie ist das mit der kirchlichen Trauung, wenn mein Freund /meine Freundin evangelisch ist?

Heute ist das eigentlich kein Problem mehr. Früher kam bei einer Konfessionsverschiedenheit des Paares eine kirchliche Trauung meist nur dann in Frage, wenn einer der Partner die Konfession wechselte. Mehrere Möglichkeiten kommen für eine Trauung in Betracht, wenn das Paar konfessionsverschieden ist:

  1. Trauung durch einen ev. Pfarrer in einer ev. Kirche. Diese Trauung wird von der kath. Kirche als Eheschließung anerkannt, wenn vorher die Zustimmung des Bischofs eingeholt wurde. (Das ist kein Problem).
  2. Kath. Trauung in einer kath. Kirche durch einen kath. Pfarrer.
  3. Ev. Trauung in einer ev. Kirche durch den ev. Pfarrer mit Beteiligung eines kath. Pfarrers.
  4. Kath. Trauung in einer kath. Kirche durch den kath. Pfarrer mit Beteiligung des ev. Pfarrers.

Kann man eigentlich "ökumenisch" heiraten?

Genaugenommen gibt es keine ökumenische Trauungen. Da das evangelische und katholische Verständnis der Ehe sehr unterschiedlich ist, lassen sich die Trauungen nämlich nicht einfach vermischen. Deshalb gibt es eine "katholische Eheschließung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers" oder eine "evangelische Eheschließung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers".
Entscheidend für die Konfessionalität der Trauung sind die Fragen nach dem Ehewillen - sind es die evangelischen Fragen, werden sie (normalerweise) auch vom evangelischem Pfarrer gesprochen; normalerweise wird die Form der Konfession gewählt, in deren Kirche die Trauung stattfindet.

Aber auch, wenn die Trauung nur in der Form einer Konfession vollzogen wird, ist sie für beide Konfessionen gültig: Für die evangelische Kirche ist eine kirchliche Trauung "automatisch" gültig; für die katholische Kirche nur, wenn zuvor im Gespräch mit dem katholischen Geistlichen die Erlaubnis zur Eheschließung in einer anderen Konfession erteilt wurde.

Was ist denn der Unterschied zwischen einer katholischen und einer evangelischen Trauung?

Für die katholische Kirche ist die Trauung ein Sakrament, d.h. in der katholischen Kirche wird tatsächlich eine Ehe geschlossen - und zwar auch vor Gott. In der evangelischen Kirche wird keine Ehe geschlossen, sondern nur gesegnet. Nach Luther ist die Ehe "ein weltlich Ding", d.h. die Eheschließung hat keinerlei Bedeutung für das ewige Heil, geschlossen wird die Ehe nach evangelischem Verständnis auf dem Standesamt - und nach weltlichen Bedingungen. Deshalb hat die evgl. Kirche auch keine (theologischen) Schwierigkeiten, eine Scheidung und Wiederverheiratung zu akzeptieren, vorausgesetzt, das staatliche Recht wird beachtet.

Ist ein Pfarrer zur Eheschließung nötig? Die Eheleute spenden das Sakrament doch selber!

Nach katholischer Lehre spenden sich die Brautleute gegenseitig das Sakrament. Sie sind also Spender und Empfänger zugleich. Sie müssen dabei den festen Ehewillen haben und bereit sein, die Ehe "im Herrn" einzugehen und sich gegenseitig und öffentlich den Ehewillen kundtun. Wird die Ehe anschließend vollzogen, dann handelt es sich um eine gültige, sakramentale und unauflösliche Ehe. DAZU braucht es tatsächlich keine Priester - allerdings: Unter "öffentlich" versteht die Kirche, dass erstens ein Priester (oder Diakon) assistiert und zweitens mindestens zwei Trauzeugen anwesend sind.

Was heißt das: "Die Eheleute spenden sich ein Sakrament?"

Ein Sakrament verbindet das sichtbare Tun eines Menschen mit dem unsichtbaren Wirken Gottes. Bei einer Taufe zum Beispiel besteht das sichtbare Tun darin, dass der Täufling mit Wasser übergossen wird (unter auch untergetaucht wird) - und unsichtbar wird schließt Gott einen Bund mit dem Getauften.
Bei der Eheschließung ist die öffentliche Erklärung des gemeinsamen Ehewillens für alle hör- und sichtbar. Gleichzeitig aber wirkt auch Gott: Er wird zum "Dritten im Bunde" und stärkt das Paar für den gemeinsamen Lebensweg.

Ist der Priester also auch nur ein Trau-Zeuge?

Zunächst: Ja. Während der Eheschließung selbst - also in dem Augenblick, in dem sich die Brautleute gegenseitig den Ehewillen erklären. Im Anschluss daran aber nimmt er seine priesterliche Funktion wahr und erklärt ("proklamiert") im Namen Gottes: Diese Ehe ist von Gott gewollt. Er hat Euch verbunden. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!"

Das ist eigentlich eine wunderschöne, weil göttliche Aufgabe: Nachdem sich die Eheleute einander versprochen haben, enthüllt Gott (durch den Priester): "Ich habe Euch beide von Anfang schon füreinander bestimmt. Jetzt kann ich es ja verraten: Eure Liebe zueinander entspricht auch meiner Liebe zu Euch!"

Kann man kirchlich heiraten, ohne standesamtlich verheiratet zu sein?

Neuerdings (seit 2008) ist das auch in Deutschland möglich. Allerdings ist eine kirchliche Ehe - anders als in den meisten Ländern dieser Welt - nicht automatisch auch staatlich anerkannt, weshalb es zu schweren rechtlichen Nachteilen für die Eheleute kommen kann, wenn neben der kirchlichen Ehe nicht auch die staatliche Anerkennung eingeholt wird. Deshalb ist es in der katholischen Kirche nur in Ausnahmefällen möglich, ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Falls aber triftige Gründe vorliegen, so wird der Bischof sicherlich die Erlaubnis dazu geben.

In der evangelischen Kirche ist es grundsätzlich nicht möglich, kirchlich zu heiraten, wenn man nicht standesamtlich getraut wurde.

Wieviel kostet eine kirchliche Trauung?

Eine kirchliche Hochzeit kostet maximal 10,00 Euro (sog. Stolgebühren), in einigen Kirchen kommen noch Kosten für Kirchenbenutzung hinzu - meistens auch nicht mehr als 10,00 Euro. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass eine kirchliche Trauung eine kostspielige Sache sein muss.
Wenn sich die Brautleute und die Familien eine große Hochzeit leisten wollen und können, mit besonderem Blumenschmuck, mit kostbarem weißen Kleid der Braut, mit Festessen und Feier, dann ist das verständlich. Denn der Hochzeitstag soll ein besonderer Tag sein, an den man gern sein ganzes Leben lang zurückdenkt.
Es ist jedoch nicht zu vertreten, wenn junge Eheleute sich mit einer aufwändigen Hochzeit auf Jahre hin verschulden. Dem Sinn der christlichen Trauung widerspricht es, wenn das Outfit der Braut und die äußerliche Pracht zum Mittelpunkt und zur Hauptsache werden und der Gottesdienst so zur Show degradiert wird. Aber das betrifft ja die Feier nach der kirchlichen Trauung.

Für die kirchliche Trauung selbst braucht man nicht zu zahlen. Es ist jedoch sinnvoll, wenn die Eheleute anläßlich der Hochzeit einen Geldbetrag spenden; nicht für die Kirche oder den Pfarrer, sondern für einen sozialen, caritativen Zweck.

Kann man sich aussuchen, wo und von welchem Pfarrer man sich trauen lässt?

Geregelt ist, dass der Pfarrer für die Ehevorbereitung zuständig ist, in dessen Pfarrei einer der katholischen Partner seinen ersten Wohnsitz hat. Andere Orte und Geistliche bedürfen immer der Absprachen mit dem zuständigen Ortspfarrer. Wenn Mann und Frau in verschiedenen Pfarrgemeinden wohnen, können sie unter den beiden zuständigen Pfarrern frei wählen. Das Gerücht, dass der Wohnsitz der Braut entscheidet, ist eben nur ein Gerücht.

Einige Fragen verdanken wir einer anderen sehr informativen Seite zum Thema Ehe: www.kroenung.de. Vielen Dank für die freundliche Genehmigung der Informationen dort an Stefan Kroenung!

Ich habe mich vor einem halben Jahr von meinem Ehemann getrennt. Bich nun eine "Sündige"? Die Trennung erfolgte nicht, weil ich ehebrecherisch war, sondern weil ich innerhalb der Ehe soviel Kälte und Lieblosigkeit gespürt hatte, dass ich fast seelisch verkümmert wäre. Die Kinder litten furchtbar und jetzt geht es ihnen besser.

Zwar möchte ich Dir widersprechen - aber in der Hoffnung, Dir dadurch sogar eine Last vom Herzen zu nehmen und vielleicht etwas mehr Freude zu schenken. Ich finde nämlich keineswegs, dass die Tatsache, dass Du Deinen Mann verlässt, eine Sünde ist - und Du deshalb eine Sünderin. Nun - eine Sünderin bist Du sicherlich (genauso wie ich ein Sünder), und vielleicht hast Du auch an der Entwicklung Deines Mannes und der Ehe Deine Anteile. Aber die Trennung vom Ehemann wird weder in der katholischen Moral noch in meinen Augen als Sünde bezeichnet.
Ganz im Gegenteil - wer ohne triftigen Grund bei einem herrschsüchtigen und gewalttätigen Mann bleibt und damit seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzt, ist der Sünde näher. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind, kann es sogar Deine Pflicht sein, sie durch Trennung vom gewälttätigen Vater zu schützen.

Die Kirche ist weniger gegen solche manchmal nötigen Trennungen (die hoffentlich nur vorübergehend sind), sondern vor allem gegen eine Wiederverheiratung von Geschiedenen.