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Die Kardinäle und das Konklave
Wenn sich die Kardinäle zur Wahl eines neuen Papstes in das Konklave zurückziehen, laufen die Spekulationsmaschinen auf
Hochtouren. Wer wird der nächste Papst? Gibt es schon bestimmte Absprachen? Allianzen? Intrigen?
Wir dürfen darauf vertrauen, dass es der Heilige Geist selbst ist, der die Geschicke der Kirche leitet.
Die Grafen-Familie Borromeo (Verwandte des hl. Karl Borromäus) erzählen gerne folgende Anekdote:
Im Konklave von 1572, welches nach dem Tod von Pius V. einberufen wurde, riet der damalige Erzbischof von Mailand Karl
Borromäus den anderen Kardinälen, Kardinal Ugo Boncompagni zum Papst zu wählen. Die Kardinäle hatten ein offenes
Ohr für den gutgemeinten Ratschlags von Karl Borromäus. Mit einer Dauer von 24 Stunden ist dieses Konklave das
kürzeste in der Geschichte und endete mit einstimmiger Wahl. Ugo Boncompagni nahm den Namen Gregor XIII. an und regiert hoch
angesehen bis 1585. Nach einiger Zeit stellte sich jedoch heraus, dass Gregor XIII. einen natürlichen Sohn hatte. Karl
Borromäus wurde von den anderen Kardinälen vorwurfsvoll gefragt, ob er das nicht gewusst habe, als er ihn zum Papst
vorschlug. Darauf der hl. Karl Borromäus: Ich nicht, aber der Heilige Geist hat es gewusst und es hat ihm nichts
ausgemacht."
(Ugo Bonocompagni ist erst spät Priester geworden. Als Dozent an der Universität Bologna für
Rechtswissenschaft (1531-1539) beschloss er, einen Sohn zu zeugen, um diesen seine beträchtlichen Familiengüter zu
hinterlassen. Papst war Gregor XIII. geworden, weil er als frommer und korrekter Mann bekannt war. Sein Name ist mit dem
Gregorianischen Kalender verbunden, eine Reform des Julianischen Kalenders.)
auch
als pdf-Datei erhältlich
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1. Sedisvakanz: Die Zeit ohne Papst
Was passiert, wenn der jetzige Papst stirbt? Was geschieht in der Zeit,
bis die vielen Menschenmassen auf dem Petersplatz rufen und jubeln können:
Habemus Papam!" (Wir haben einen Papst)?
Den Zeitraum vom Tod des Papstes bis zur Wahl eines neuen nennt man »Sedisvakanz«.
Der Stuhl steht leer, »sede vacante«. Diese lateinische Formel
gibt an, dass der Thron des Apostelfürsten Petrus verwaist ist.
Der Tod eines Papstes wird neun Tage lang, beginnend mit dem Tag der
Beerdigung, betrauert. Vom Kämmerer der Kirche, dem »Camerlengo«
(z. Zt. Eduardo Martínez Somalo), wird der Tod des Papstes festgestellt.
Dabei anwesend sind der Päpstliche Zeremonienmeister, die Prälate,
der Sekretär und der Kanzler der Apostolischen Kammer.
Die katholische Kammer ("Camera Apostolica") wird
nur in der Sedisvakanz tätig - sie besteht nur in der Zeit zwischen
dem Tod eines Papstes und der erfolgten Wahl seines Nachfolgers. Sie "trägt
Sorge für die Güter und die zeitlichen Belange des Apostolischen
Stuhls; ihr Vorsteher ist der "Camerlengo", der Kardinalkämmerer.
Der Kanzler hat die amtliche Todesurkunde auszustellen. Nach der Feststellung
des Todes zieht der Kämmerer dem verstorbenen Papst den Fischerring
(Symbol päpstlicher Macht) vom Finger. Dieser Ring und das Bleisiegel
des Pontifikats werden bei einer der ersten Zusammenkünfte der Kardinäle
vor deren Augen zerbrochen, damit mit dem päpstlichen Bleisiegel
kein Missbrauch betrieben werden kann.
Nachdem der Camerlengo den Tod des Papstes festgestellt hat, informiert
er den Kardinalvikar und den Kardinalerzpriester von Sankt Peter über
den Tod. Außerdem bittet er den Dekan des Kardinalskollegiums, die
Kardinäle aus aller Welt zu unterrichten, außerdem das Diplomatische
Korps und die Staatsoberhäupter.
Der Kardinal-Kämmerer (Camerlengo) übernimmt mit drei Kardinal-Assistenten
die zwischenzeitliche ordentliche Verwaltung der Kirche. Er besitzt keine
Jurisdiktionsgewalt, d.h. er kann keine Gesetze erlassen, aufheben oder
verändern und auch gesetzlichen Entscheidungen treffen. Der Kardinal-Kämmerer
hat Sorge dafür zu tragen, dass das Arbeitszimmer und die Privatgemächer
des Papstes versiegelt werden. Das Personal, welches sich gewöhnlich
in der Privatwohnung des Papstes aufhält, kann bis nach der Bestattung
des Papstes dort bleiben. Danach muss der Camerlengo die gesamte Wohnung
versiegeln lassen.
Der Kardinalvikar von Rom (z. Zt. Ruini) teilt der Bevölkerung durch
einen eigenen Erlass den Tod des Papstes mit, nachdem ihm der Kämmerer
über dessen Tod unterrichtet hat.
Papst Johannes Paul II schaffte ein antiquiertes Zeremoniell
ab, nach dem zur Bestätigung des Todes des Papstes er mit seinem
Taufnahmen anzusprechen war. Albine, dormesne?" (Albino, schläfst
du?) wurde der verstorbenen Papst Johannes Paul I. gefragt. Dabei klopfte
der Kämmerer mit einem elfenbeinernen Hämmerchen auf die Stirn
des Papstes. Auch dieses Hämmerchen ist abgeschafft.
Lange Zeit bestand der Brauch, während der Sedisvakanz zwei Medaillen
zu prägen. Eine für den Kämmerer, eine zweite Medaille
für den Konklavemarschall, der die Kardinäle versammeln musste
und sie in das Konklave einschloss, bis der neue Papst gewählt war.
Diese Medaille zeigt einen großen Schirm unter gekreuzten Schlüsseln.
Da unter dem Schirm niemand stand, wussten auch die Ungebildeten, dass
alles, was geschah, nur provisorisch war.
Dieses Symbol (den großen Schirm, auch Basilikenschirm oder im
Volksmund "Ombrellino") findet sich wieder auf den Ausgaben
des "L'Osservatore Romano" anstelle des päpstlichen Wappens.
Im Amt für Philatelie wird eine Briefmarkenserie vorbereitet, die
nur für die Zeit der Sedisvakanz Gültigkeit besitzt - auch dort
ist der Schirm unter den gekreuzten Schlüsseln abgebildet.
Während der Vakanz dürfen die von Päpsten erlassenen Gesetzte
in keiner Weise korrigiert und abgeändert werden. Der Kardinalstaatssekretär
(bisher Angelo Sodano), die Präfekten der päpstlichen Ministerien
("Dikasterien") und die Leiter der übrigen Kurienbehörden
verlieren mit dem Tod automatisch ihr Amt (mit Ausnahme des Kardinaldiakons,
der Kardinalerzpriester und des Großpönitentiar - letzterer
ist ja für die seelsorgerlich notwendigen Beichtvollmachten zuständig).
Die sich versammelnden Kardinäle werden in zwei Gruppen von Kongregationen
eingeteilt: eine Generalkongregation und einer Sonderkongregation.
Die Sonderkongregation besteht aus dem Kardinal-Kämmerer und drei
Kardinälen, die als Assistenten bezeichnet werden. Die Assistenten
werden durch Los aus den anderen Kardinälen bestimmt. Nach drei Tagen
erlischt ihre Amtsdauer und es werden neue Kardinäle gelost mit gleicher
Amtsdauer.
Bei den ersten Generalkongregationen müssen alle Kardinäle
den Eid ablegen, die Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu
wahren. Dieser Eid hat folgende Formel:
Wir Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone
der heiligen Römischen Kirche versprechen, verpflichten und schwören,
dass wir alle zusammen und jeder einzelne von uns genau und gewissenhaft
alle Normen beachten werden, die in der Apostolischen Konstitution Universi
Dominici Gregis" Papst Johannes Pauls II. enthalten sind, und alles
streng geheim halten werden, was sich in irgendeiner Weise auf die Wahl
des Papstes bezieht oder was von Natur aus während der Vakanz des
Apostolischen Stuhls Geheimhaltung erfordert." Jeder einzelne Kardinal
spricht hierauf die Worte: Und ich, Kardinal
, verspreche
es, verpflichte mich darauf und schwöre es." Während er
die Hand auf das Evangelium legt, fügt er hinzu: So wahr Gott
helfe und die heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre."
Die Abstimmungen in der Generalkongregation dürfen nur in geheimer
Form erfolgen.
Die Kardinäle bestimmen den Tag, die Stunde und die Art und Weise,
wie der Leichnam des verstorbenen Papstes in die Vatikanische Basilika
zu überführen ist, um dort zur Verehrung der Gläubigen
aufgebahrt zu werden. Die Bestattung sollte zwischen dem vierten und dem
sechsten Tag nach dem Tod des Papstes stattfinden. Der verstorbene Papst
darf nur mit den Pontifikalgewändern bekleidet fotografiert werden
- und nur mit Genehmigung des Kardinal-Kämmerers.
2. Die Geschiche des Konklaves
Das Konklave wird nach dem Tod des Papstes einberufen. Mit dem Konklave
bezeichnet man die Versammlung der Kardinäle als auch den Raum, in
dem die Versammlungen stattfinden.
Warum werden sie eingeschlossen? Gab es das Konklave es schon immer?
Die Entstehung des Konklaves
Die Einwohner der Städte Perugia und Viterbo streiten
sich darüber, wer von ihnen das Konklave erfunden hat.
Die römische Kurie residierte 1216 in der mittelitalienischen Stadt
Perugia. Als Papst Innozenz III. (1198 1216) starb, wurde
sein Leichnam von der Bevölkerung geschändet. Aus Angst vor
Übergriffen der Bevölkerung haben sich die 19 hohen Würdenträger
einschließen lassen. Sie wählten Honorius III. (1216
1227) zum Papst. Bei der Wahl Innozenz III. (1198) wurden zum ersten Mal
Stimmzettel verwendet.
Die Einwohner von Viterbo (90 km nordöstlich von Rom) beanspruchen
für sich, das Konklave erfunden zu haben. Sie haben die Kardinäle
zum ersten Mal bei einer Papstwahl cum clave" (lat.: mit dem
Schlüssel) eingesperrt. Schauplatz war der 1266 errichtete päpstliche
Palast von Viterbo. Dort wurden Gregor X. gewählt nach drei langen
Jahren. Von Dezember 1268 bis September 1271 dauerte das längste
Konklave der Kirchengeschichte. Nur 17 Kardinale bildeten das Kollegium:
11 Italiener, 5 Franzosen und 1 Ungar. Die Wahl gestaltete sich als schwierig,
weil durch die Einmischung des Königs von Neapel und Sizilien, Karl
von Anjou, eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande kam. Um die Wahl zu
beschleunigen, gingen die Einwohner Viterbos hin und sperrten die Kardinäle
ein. Nach weiteren langen Monaten war noch immer keine Wahl getroffen.
Da ging der Bürgermeister von Viterbo (Alberto di Montebuono) und
das Oberhaupt der Wachmilizen des Konklave (Raniero Gatti) hin und ließen
das Dach abdecken, sodass die Kardinäle der nächtlichen Kälte
und den Regengüssen ebenso der Hitze des Tages ausgesetzt waren.
Die Beköstigung wurde auf Wasser und Brot beschränkt. Schließlich
einigten sich die Kardinäle auf Tedaldo Visconti, dem Gregor X..
Die Konklave-Ordnung Gregors X.
In seiner berühmten Konstitution Ubi periculum"
(Wo Gefahr besteht) vom 16. Juli 1274 legte Gregor X. die Ordnung des
Konklave fest, um spätere lange und tumultreiche Konklave zu vermeiden.
Die Bestimmungen, die an den italienischen Magistratswahlen angelehnt
waren, gefielen den Kardinälen aufgrund ihrer Härte nicht. Die
Kardinäle, in Begleitung eines Dieners (Kleriker oder Laie) sollten
in dem Konklave-Raum wohnen und durften ihn nicht verlassen. Untereinander
war die Kommunikation, auch über Boten oder per Brief, untersagt.
Wenn innerhalb von drei Tagen nach Konklavebeginn kein neuer Papst gewählt
sei, dann sollten die Kardinäle sich in den darauf folgenden fünf
Tagen zum Mittag- und Abendessen mit nur einem Gericht begnügen.
Wenn diese Tage wiederum ergebnislos waren, gab es für die Kardinäle
nur Wasser, Wein und Brot.
Die Anordnungen trugen bei den nächsten Wahlen Früchte. Innozenz
V., Nachfolger des Gregor X., wurde nach nur einem Tag gewählt. Doch
die Bestimmungen wurden bei späteren Konklaven immer häufiger
missachtet. So übte der König von Frankreich, Philipp der Schöne,
Druck auf die Wahl des Papstes aus - das hatte das Exil von Avignon"
zu Folge.
Das "Exil von Avignon"
Bertrand de Got, der sich Clemens V. (1305 1314) nannte,
verlegte den Papstsitz nach Avignon. Das Papsttum war somit ein Opfer
der französischen Machtinteressen geworden. Diese Zeit in Avignon
wird auch Babylonische Gefangenschaft der Kirche" genannt.
Phillip der Schöne benutzte Clemens V., um sich das Vermögen
des Templerordens einzuverleiben. Philipp der Schöne hatte bei den
Templern erheblich Schulden, die er auf diese Art und Weise loszuwerden
versuchte. So ging er auf den Vorschlag Clemens V., den Templerorden durch
eine Fusion mit den Rittern des heiligen Johannes aufzulösen, nicht
ein. Der Templerorden wurde aufgelöst.
Die 5 Konklaven in Avignon (1334, 1342, 1352, 1362, 1370) dauerten nicht
lange. Manchmal nur einen Tag oder gar nur wenige Stunden.
Gregor XI. (1371 1378) verlegte den Papstsitz wieder nach Rom.
Er erkannte, dass die Kirche Italien und den Kirchenstaat verlieren würden,
wenn sie noch länger in Avignon blieben. Einen großen Anteil
an der Verlegung nach Rom hatte die hl. Katharina von Siena. Sie hat sich
unermüdlich für die Einheit der Kirche eingesetzt und den Papst
immer wieder bedrängt nach Rom zurückzukehren, bis er ihrem
Drängen nachgab. Gregor XI. veränderte die Gültigkeit der
Papstwahl dahingehend, dass er sie von einer einfachen Mehrheit abhängig
machte. Gregor XI. starb am 26. März 1378.
Das Abendländische Schisma
Der Nachfolger Gregor XI. war Urban VI. Es war der erste Papst,
der nach den 75 Jahren in Avignon wieder in Rom gewählt wurde. Mit
Urban VI. begann eine Zeit größter Spannungen, die mit dem
Abendländischen Schisma endeten.
Nach nur fünf Monaten nach der Wahl Urban VI. bereuten die Kardinäle
ihre Entscheidung. Sie erhoben Robert von Genf zum Gegenpapst, der sich
Clemens VII. (1378 1394) nannte. Drei weitere illegitime Päpste
sind: Benedikt XIII. (1394 1423), Alexander V. (1409 1410)
und Johannes XXIII. (1410 1415). Während Benedikt XIII in
Avignon regierte, leitete Gregor XII. (1406 1415) in Rom die Kirche.
Gregor XII. war der einzige offizielle Papst in dieser Zeit und er dankte
am 4. Juli 1415 ab. Damit war aber der Friede noch nicht wieder hergestellt.
Benedikt XIII. verzichtete nicht auf seinen Sitz in Avignon. Erst das
Konzil von Konstanz schaffte Ordnung (bekannt geworden ist das Konzil
allerdings durch die Verurteilung Jan Hus als Häretiker). In Konstanz
begann das Konklave am 8. November 1417. Bei diesem Konklave nahmen neben
den 23 Kardinälen auch je sechs Vertreter englischer, französischer,
spanischer, italienischer und deutscher Nationalität teil. Am 11.
November 1417 wurde Martin V. (1417 1431) zum rechtmäßigen
Papst gewählt. Erst am 30. September 1420 kehrte unter dem Beifall
einer jubelnden Volksmenge nach Rom zurück. Der Friede war wieder
hergestellt.
3. Die Konklaveordnung
Wie das Konklave selbst, so hat auch die Konklaveordnung im Laufe der
Jahrhunderte verschiedene Veränderungen und Neuerungen erlebt. Die
Errungenschaften der neuzeitlichen Technik machten eine Anpassung an heutige
Verhältnisse nötig. Die neue Konklave-Ordnung von Papst Johannes
Paul II. ist in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici
Gregis" vom 22. Februar 1996 über die Vakanz des Apostolischen
Stuhles und die Wahl des Papstes nachzulesen.
Der Konklavemarschall
Ein wichtiger Mann bei dem Konklave ist der Konklavemarschall. Er hat
die Aufgabe, die Kardinäle bei einem Konklave in die abgeschlossenen
Räumlichkeiten in und um die Sixtinische Kapelle einzusperren und
nach erfolgter Papstwahl wieder herauszulassen.
Bei dem nächsten Konklave werden die Kardinäle bei den Schwestern
von der Kongregation der Nächstenliebe in deren Gästehaus Domus
Sanctae Marthae" wohnen. Mit den Worten Extra omnes" (»Alle
raus!«) werden die Gäste höflich, aber bestimmt gebeten,
für die Kardinäle Platz zu machen. Dasselbe gilt für die
Gäste der anderen Räumlichkeiten, die für die Konklave
benötigt werden, wie z.B. die Sixtinische Kapelle.
Die Kardinäle werden also außerhalb des Vatikanischen Palastes
wohnen. Bis zwanzig Tage nach dem Tod des Papstes müssen die Kardinäle
in das Konklave eingezogen sein, auf Wunsch Johannes Paul II. sollte nach
15 Tagen mit dem Konklave begonnen werden. Nur in schwerwiegenden Gründen
ist es gestattet, 20 Tage zu warten.
Die Benutzung von Fernsehen, Rundfunkgeräten, (Mobil-)Telefon, Tonbandträgern,
Mikrofonen, Film- und Fotoapparaten ist strikt verboten. Ebenso die briefliche
und telefonische Kontaktaufnahme nach außen. Zwischen der Sixtinischen
Kapelle und dem Gästehaus werden die Kardinäle mit einem kleinen
Zubringerbus hin und her pendeln, dessen Fensterscheiben nicht durchsichtig
sind. (unwahr ist das Gerücht, dass zwischen der Sixtinischen Kapelle
und dem Gästehaus ein unterirdischer Gang gebaut worden ist). Auch
die Suche nach Wanzen ist eine Neuheit, die in früheren Konklave
noch nicht notwendig war. Der Kardinal-Kämmerer muss zwei Techniker
beauftragen, die den Wahlort die Sixtinische Kapelle nach
Abhörgeräten absuchen.
In das Konklave dürfen nur: Der Sekretär des Kardinalskollegiums,
der als Sekretär der Wahlversammlung fungiert; der Päpstliche
Zeremonienmeister mit zwei Zeremoniaren der Päpstlichen Sakristei;
ein Kleriker, der vom Kardinalsdekan (z. Zt. Ratzinger) ausgewählt
worden ist, damit er ihm in seinem Amt assistiert. Einige Ordenspriester
verschiedener Sprachen für die Beichte und zwei Ärzte für
eventuelle Notfälle. Außerdem Personen für den Tischdienst
und der Sauberhaltung. All diese Personen müssen wegen der Geheimhaltungsregeln
einen besonderen Geheimhaltungseid leisten unter Anerkennung der Möglichkeit
geistlicher und kanonischer Strafen".
Die Wahlregeln
Wahlberechtigt sind nur die Kardinäle unter 80 Jahren (»aktives
Wahlrecht», nicht zu verwechseln mit dem »passiven Wahlrecht«:
Wählbar ist jeder Mann - ohne Altersbeschränkung!). Keiner der
wahlberechtigten Kardinäle kann von der aktiven oder passiven Wahl
aus irgendeinem Grund oder Vorwand ausgeschlossen werden. Diese Verordnung
geht auf Papst Paul VI. zurück. Auch die Anzahl der Wahlkardinäle
wird von ihm auf 120 begrenzt. Das Vetorecht, das eine staatliche Einmischung
in die Papstwahl bedeutete, ist abgeschafft. So wurde Pius IX. (1846 -
1878) nur Papst, weil das Veto Österreichs gegen diese Wahl zu spät
eintraf. Im übrigen war Pius IX. mit 31 Jahren, 7 Monaten und 22
Tagen am längsten im Amt. Von Pius X. (1903 1914) wurde das
Vetorecht abgeschafft. In seinen Konstitutionen Commissum nobis"
et Vacante Sede" verurteilte er unter Androhung der Exkommunikation
das Veto von Vertretern der Heiligen Allianz".
Wählbar (»passives Wahlrecht«) ist nach kanonischem Recht
"jeder männliche, getaufte Christ" - er muss also nicht
Kardinal sein, ja, er braucht noch nicht einmal Bischof oder Priester
zu sein. Rein theoretisch ist es sogar möglich, einen evangelischen
oder orthodoxen Christen zum Papst zu wählen (dagegen spricht allerdings
die Aufforderung an die Kardinäle, nur einem Kandidaten die Stimme
zu geben, der sich im katholischen Glauben bewährt hat).
Wird ein Kandidat zum Papst gewählt, der kein Bischof ist (bzw. kein
Priester), so wird vor seiner Einführung als Papst die erforderlichen
Weihen vollzogen.
Bei der Wahl des Pius X. kam es im Konklave zu einer Lebensmittelvergiftung.
Der Grund war ein Kupfertopf, in dem die Suppe zubereitet wurde. Dies
Epidemie war der Auslöser für die Bestimmung, dass nur noch
Töpfe aus Ton und Porzellan zu benutzen seien.
Bis vor kurzem gab es zwei Arten von Wahlmöglichkeiten. Eine
Art der Wahl war die so genannte Kompromißwahl. Eine Gruppe von
Kardinälen wählte, die mit der Einstimmung aller die Wahlbefugnisse
übertragen worden war. Es konnte auch zu einer Stichwahl zwischen
den beiden Kandidaten kommen, die bei der letzten Abstimmung die meisten
Stimmen auf sich vereinten.
Alle wahlberechtigten Kardinäle sind verpflichtet, der Einladung
zum Konklave folge zu leisten - es sei denn, sie sind durch Krankheit
oder einen anderen schwerwiegenden Grund daran gehindert. Dieser Grund
ist dem Kardinalskollegium mitzuteilen, der von ihnen anerkannt werden
muss. Das Konklave soll 15 Tage nach dem Tod des Papstes beginnen, aus
schwerwiegenden Gründen auch später - spätestens aber am
20. Tag.
Im Oktober 1978, nach dem Tod Johannes Paul des Ersten, war der
Zeremonienmeister bereits dabei, die Pforte zur Sixtinischen Kapelle
zu schließen - da stürmte mit wehender Soutane der letzte
Kardinal herein. Ein marienbegeisterter Pole namens Karol Wojtyla hatte
kurz vorher noch einen Ausflug zu einer Wallfahrtsstätte gemacht
- und hätte, so eine im Vatikan gern erzählte Anekdote, um
ein Haar das Konklave verpasst, in dem er zum Papst gewählt wurde.
Normalerweise wird per Stimmabgabe gewählt. Der neuen Papst brauchte
eine Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme (damit wird sicher gestellt,
dass der neue Papst eine Zweidrittelmehrheit ohne seine eigene Stimme
bekommt). Paul VI. gestattete die Möglichkeit auf eine einfache Mehrheit
zurückzukommen, wenn sich die Wahl nach dem Modus der Zweidrittelmehrheit
als zu schwierig darstellte.
Ein möglicher Wahlmechanismus bestand bis vor kurzem in der Akklamation.
Die Kardinäle konnten den neuen Papst einstimmig durch den Heiligen
Geist inspiriert ernennen; indem sie laut dessen Namen riefen, sich dabei
erhoben und applaudierten - und zwar einstimmig. Diese Art der Wahl musste
jedoch zuvor von allen Teilnehmern einstimmig genehmigt werden. Diese
Möglichkeit wurde mit der neuen Wahlordnung von 1996 ausdrücklich
ausgeschlossen.
Papst Johannes Paul II. veränderte die Wahlregel in der Hinsicht,
dass bei der nächsten Papstwahl nach dreißig erfolglosen Wahlgängen
die absolute Mehrheit entscheidet. Es muss also nicht mehr wie bis 1978
ein Kompromißkandidat gesucht werden. Weiterhin legte der jetzige
Papst fest, dass bei einer Anzahl von Kardinälen, die nicht durch
drei teilbar ist, für die Gültigkeit der Papstwahl eine Stimme
mehr erforderlich ist.
Die Wahlhandlungen beginnen mit der Teilnahme an einer Eucharistiefeier
(möglichst am Vormittag) mit dem Proprium der Votivmesse Pro
eligendo papa". Unter dem Gesang des Veni Domini" (den
Beistand des Heiligen Geistes erflehend) ziehen die Kardinäle in
Chorkleidung von der Paulinischen Kapelle zur Sixtinischen Kapelle. Dann
werden die Kardinäle vereidigt und die neue Konklaveordnung verlesen.
Die Stimmabgabe
Die Wahl durch Akklamation" (Anrufung) ist in der neuen Konklaveordnung
abgeschafft. Zur Wahl erhält jeder wahlberechtigte Kardinal einen
Stimmzettel, der rechteckig sein muss. Dieser Zettel enthält in der
oberen Hälfte den Aufdruck Eligo Summum Pontifecem" (Ich
wähle zum obersten Brückenbauer). In die untere Hälfte
schreibt der Kardinal den Namen dessen, den er wählen möchte.
Den Namen schreibt er mit verstellter, aber deutlicher Schrift. Das Aufschreiben
des Namens soll geheim erfolgen. Wenn er seine Wahl niedergeschrieben
hat, faltet er den Stimmzettel.
Der Rangordnung nach treten die Kardinäle mit für alle sichtbar
erhobener Hand zum Altar. Dort stehen die Wahlhelfer bei einer mit einem
Teller bedeckten Urne, die auf dem Altar steht. Auf den Teller legen die
Kardinäle ihren jeweiligen Stimmzettel mit der Eidesformel: Ich
rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den
gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt
werden sollte". Indem der Stimmzettel auf den Teller gelegt wird,
wird er in die Urne gegeben. Wenn der Kardinal seinen Zettel niedergelegt
hat, macht er eine Verbeugung zum Altar hin und kehrt auf seinen Platz
zurück.
Nachdem jeder Kardinal seinen Zettel in die Urne gegeben hat, nimmt ein
Wahlhelfer die Urne und schüttelt sie mehrmals, damit die Zettel
gut gemischt werden. Darauf geht der letzte Wahlhelfer hin und nimmt einen
nach dem anderen Stimmzettel gut sichtbar für alle Anwesenden heraus
und legt ihn in eine andere leere Urne. Mit diesem Vorgang wird überprüft,
ob die abgegebenen Stimmzettel mit der Zahl der wahlberechtigten Kardinäle
übereinstimmt. Stimmt die Zahl nicht überein, müssen alle
Stimmzettel verbrannt werden. Stimmt sie überein, erfolgt dann die
öffentliche Auszählung der Stimmen.
Die Stimmzettel müssen erst verbrannt werden, bevor die wahlberechtigten
Kardinäle die Sixtinische Kapelle verlassen. Dabei helfen die herbeigerufenen
Zeremoniare. Jetzt wird das sagenumwobene »Wahlöfchen«
in die Kapelle geholt und aufgestellt. Mit diesem Öfchen wird dann
das Wahlergebnis bekannt gegeben. Schwarzer Rauch steht für »keine
Entscheidung gefallen«. Weißer Rauch bedeutet: »Es ist
ein neuer Papst gewählt«.
In der Konstitution ist ausdrücklich festgehalten, dass die Kardinäle
eindringlich ermahnt sind, nicht nach persönlichen Beziehung und
Interessen sowie nach Popularität zu wählen. Es soll allein
um die Ehre Gottes gehen.
Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel
An einem Tisch vor dem Altar sitzen die Wahlhelfer. Der erste nimmt einen
Wahlzettel, stellt den Namen fest und gibt ihn an einen zweiten Wahlhelfer
weiter. Dieser wiederum stellt ebenfalls den Namen fest und gibt ihn an
einen dritten Wahlhelfer weiter. Der dritte liest den Namen laut und verständlich
vor, damit alle Wähler sich die hier getroffene Entscheidung in eine
dafür vorgesehene Liste eintragen können. Der dritte und letzte
Wahlhelfer nimmt den vorgelesen Stimmzettel und durchsticht ihn mit einer
Nadel bei dem Wort Eligo". So werden nach und nach alle Stimmzettel
auf einer Schnur aneinander gereiht. Nach der Verlosung werden die Enden
der Schnur aus Sicherheit miteinander verknotet. Um die Geheimhaltung
zu waren, werden alle Notizen zu der Wahl von den Kardinälen an den
Kardinal-Camerlengo oder einem der drei Kardinal-Assistenten ausgehändigt.
Die Aufzeichnungen werden mit den Stimmzetteln verbrannt.
Der Kardinal-Kämmerer und die drei Kardinal-Assistenten fertigen
einen Bericht über das Abstimmungsergebnis an. Dieser Bericht wird
bei erfolgreicher Wahl dem Papst übergeben, der ihn in einem versiegelten
Umschlag im vorgesehen Archiv aufbewahren lässt und der nicht ohne
seine Genehmigung geöffnet werden darf.
Nach drei Tagen mit Wahlgängen ohne Erfolg, kann den Kardinälen
ein Ruhetag" gegönnt werden. Dieser wird zum Gebet und
zwanglosem Gespräch unter den Wählern genutzt. Dem ranghöchsten
Kardinalsdiakon bietet dieser Tag eine Gelegenheit für ein Ansprache.
Wahlreden wie in der Politik gibt es nicht und sind streng verboten. Es
werden auch keine Werbeartikel wie Buttons, Kugelschreiber, Luftballons
etc. verteilt. Simonie (Ämterkauf), Korruption, Karriereversprechen,
Politischer Einspruch und Pressionen weltlicher Herrscher und Gruppen
sind ausdrücklich verboten.
Auch in der neuen Konstitution zur Konklaveordnung ist etwas
beibehalten worden, dass geradezu als "volkstümliches Element"
bezeichnet werden kann: Der weiße bzw. schwarze Rauch. Er ist das
"Wahrzeichen" eines Konklaves.
Viele Menschen und Kameras der Fernsehanstalten werden auf dem Petersplatz
stehen und Ausschau nach der Farbe des Rauches halten. Der Rauch entsteht
beim Verbrennen der Stimmzettel und zeigt somit die einzelnen Wahlgänge
nach außen hin sichtbar an. Die Farbe des Rauches wird durch Zugabe
von Stroh erzeugt: Trockenes Stroh (u.U. mit Öl versetzt) erzeugt
schwarzen Rauch, feuchtes Stroh erzeugt weißen Rauch - das Zeichen
für eine erfolgreiche Wahl (wahrscheinlich wird bei der kommenden
Wahl die Farbe des Rauches durch Zusatz von Chemikalien erzeugt). Der
Ofen für das Feuerchen wird in der Sixtinischen Kapelle aufgebaut
und hat ein langes Rohr, welches an einer Seitenwand im hinteren Teil
der Kapelle hochragt.
Beim Konklave 1978, zur Wahl von Johannes Paul II., stiftete der Rauch
allerdings auch Verwirrung: Ein grauer Rauch wurde von den auf dem Petersplatz
wartenden als weiß interpretiert - und man brach fälschlicherweise
in Jubel aus. Wenig später wurde der Rauch dann schwärzer -
und die Fernseh-Programm-Unterbrechungen in aller Welt mussten wieder
rückgängig gemacht werden. Deshalb wird ab dem Konklave von
2005 zusätzlich zum weißen Rauch auch die Glocken des Petersdomes
geläutet.
Die erfolgreiche Wahl des Papstes... und dann?
Mit dem Augenblick der Papstwahl verschwinden alle Meinungsverschiedenheiten
-- im Unterschied zu einer politischen Wahl.
Wird ein Kardinal zum Papst gewählt, dann wird er vom Kardinalsdekan
(z. Zt. Ratzinger) oder dem ranghöchsten oder ältesten
Kardinal gefragt: Nimmst du deine kanonische Wahl zum Papst an?".
In der Antwort ist der Papst frei. Pius X. sagte: Accepto in crucem!"
(Ich nehme das Kreuz an). Papst Johannes XXIII. antwortete mit einer ganzen
Predigt, weil er auf seine Wahl vorbereitet war.
Stimmt der Papst zu, wird er von dem Kardinalsdekan gefragt: Wie
willst du dich nennen?" Daraufhin wird ein Schriftstück erstellt,
in dem die Annahme der Wahl und der Name des Gewählten festgehalten
werden.
Der Brauch als Papst einen anderen Namen anzunehmen geht auf Johannes
II. zurück. Mit bürgerlichen Namen hieß er Mercurius
und wurde im Jahre 533 zum Papst gewählt. Da dies ein heidnischer
Name war, schien er für Papstnamen ungeeignet.
Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte automatisch Bischof von
Rom, wenn er schon die Bischofsweihe empfangen hat. Der neue Papst geht
in einen Nebenraum und sucht sich von drei weißen Gewänder,
dass am besten passende aus.
Die bereitliegenden Gewänder sind in drei unterschiedliche
Größen gehalten. Für Papst Johannes XXIII. reichte allerdings
auch die größte Augsabe nicht aus; so musste (da kein Schneider
anwesend war) die hintere Naht aufgetrennt werden, damit die Soutane
vorne geschlossen werden konnte. Die Loggia, auf der sich der neu gewählte
Papst den Gläubigen zeigte, verließ er dann sicherheitshalber
rückwärts schreitend.
Er legt sich eine kostbare antike Stola mit dem Bildnis von Petrus und
Paulus um, die der Papst nur zu diesem Anlass trägt. In der Sixtinischen
Kapelle treten daraufhin die einzelnen Kardinäle vor und gratulieren
dem neugewählten Papst und leisten das Gehorsamsversprechen. Anschließend
wird ein gemeinsames Dankgebet gesprochen.
Danach kommt der große Moment auf den das Volk gewartet hat: die
Ankündigung an das wartende Volk von der Mittel-Loggia der Peterskirche
aus durch ranghöchsten Kardinalsdiakon. Habemus Papam!
Habemus Papam
Nach dem Dankgebet erklärt der Kardinalsprotodiakon der wartenden
Menge: »Annuntio vobis gaudium magnun: Habemus papam!« (Ich
verküne euch eine große Freude: Wir haben einen Papst!) Weiter
heißt es: »Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum«
(hier wird der bürgerliche Vorname des neuen Papstes eingefügt)
»Sanctae Romanae Ecclesia Cardinalem« (bürgerlicher Nachname)
»qui sibi nomen immposuit« (der neue Papst-Namen).
Der Papst wird mit feierlichen Gesängen aus dem Konklave zur Loggia
geleitet und erteilt den päpstlichen Segen Urbi et Orbi",
bevor er in das von den Siegeln befreite päpstliche Appartement geleitet
wird. Die Sedisvakanz ist vorbei. Die Amtszeit des Papstes beginnt.
Die feierliche Einführung des Papstes findet einige Tage später
statt - in der Form eines festlichen Pontifikalamtes. Früher fand
in dieser Messe die Papstkrönung statt; die letzte Papstkrönung
fand allerdings mit Paul VI. statt. Er legte die Tiara (die Papstkrone)
endgültig ab. Seitdem wird bei dieser Liturgie dem Papst von Kardinalprotodiakon
das Palium, das Würdezeichen des Papstes (und der Patriarchen und
Metropoliten) um die Schulter gelegt.
Die Zeremonien des Pontifikatsbeginns finden ihren Abschluss, wenn der
Papst von seiner eigentlichen Bischofskirche, der Basilika des Laterans,
im vorgeschriebenen Ritus Besitz ergriffen hat.
4. Die Kardinäle
Das Kardinalskollegium spiegelt aufgrund seiner internationalen Zusammensetzung
die Universalität der katholischen Kirche wieder. Diesem Kardinalskollegium
gehören von den 4500 Bischöfen in der Welt nur 183 an. D.h.
nicht alle Kardinäle müssen Bischof sein. Das Kardinalat ist
im Gegensatz zum Priester- oder Bischofsamt keine theologische Größe.
Es ist kein Sakrament. Daher wird man auch nicht zum Kardinal geweiht,
sondern ernannt.
Dieses Ehrenamt ist über 1700 Jahre alt. Die Kardinäle (cardinales")
waren davor die Geistlichen, die an einer römischen Hauptkirche (cardo)
angestellt waren. Daher unterscheiden sich die Kardinäle noch als
"Kardinalsdiakon", "Kardinalspriester" und "Kardinalsbischof"
- und dem "Kardinalsdekan", obwohl diese Unterscheidung nichts
mit dem tatsächlichen Weihestand des Kardinals zu tun haben muss
(so kann ein Laie zum "Kardinalsdiakon" ernannte werden und
eine Bischof zum "Kardinalspriester"). Das erste mal begegnet
man bei Papst Silvester I. (314 335) diesem Begriff: presbyteri
et diaconi cardinales".
Das derzeitige Kardinalskollegium ist mit 183 Kardinälen das größte
in der Geschichte. Auf dem Konzil von Konstanz (1414 1418) war
die Anzahl der Kardinäle auf 24 begrenzt. Im 16. Jahrhundert stieg
die Zahl auf 70 Kardinäle an. Das war unter Sixtus V. (1585
1590). Unter diesen Kardinälen waren 6 Bischöfe, 50 Priester
und 14 Diakone. Erst Papst Johannes XXIII. (1958 1963) überschritt
die Anzahl von 70 Kardinälen.
Wie wird man Kardinal?
Um Kardinal zu werden, muss man keine Schule für Fortbildungen wie
bei Managern besuchen oder zusätzliche Studien absolvieren.
Papst Pius II. (1458 1464) erklärte: Um gute Bischöfe
zu ernennen, ist die Diskretion der Engel gefragt, um Kardinäle zu
erwählen, bräuchte man die Weisheit von Gottvater persönlich".
Kardinäle werden nicht ernannt wie Bischöfe; sie werden vom
Papst «kreiert» (sprich: kre-iert). Es handelt sich bei dieser
Verleihung um einen souveränen Akt des Papstes, der die Kardinäle
aus freiem Willen und freier Entscheidung heraus beruft.
Um Kardinal zu werden, muss man männlichen Geschlechts sein, getauft
und gefirmt sowie sich im Glauben bewährt haben. Es kann demnach
auch ein Priester oder Diakon zum Kardinal ernannt werden, ja sogar ein
Laie. Der letzte männliche Laie wurde im 19. Jahrhundert mit der
Kardinalswürde ausgestattet. Heute werden in der Regel Bischöfe
und Erzbischöfe im Alter von ca. 60 Jahren zum Kardinal ernannt (eine
Ausnahme bei der letzten Kardinals-Kreation war zum Beispiel Leo Scheffczyk,
Professor für katholische Dogmatik). Es gibt andererseits feste Ausgangspunkte
wie zum Beispiel die Leitung einer großen Diözese (z.B. Köln)
oder die Führung einer der wichtigen vatikanischen Kongregationen,
die automatisch mit der Verleihung der Kardinalswürde verbunden sind.
Immer wieder gibt es Überraschungen bei Kardinalskreierungen. Hier
gelten die besondere Treue zum Papst oder besondere Verdienste in der
theologischen Forschung.
Der Kardinal übernimmt mit seiner Würde eine große Verantwortung
für den Glauben und die Kirche. So heißt es nicht umsonst in
dem Treue-Eid, den die Kardinäle beim Konsistorium schwören:
usque ad effusionem sanguinis" (bis zum Blutvergießen).
Heute sind die Kardinäle Ratgeber und die ersten Mitarbeiter des
Papstes in der Leitung der Gesamtkirche. Die Zeit, in der Kardinäle
in großem Prunk lebten, ist längst vorbei. Auch das Ehrenrecht,
sich mit Eminenz ansprechen zu lassen, welches sie erst 1630 von Papst
Urban VIII. (1623 1644) verliehen bekommen haben, nehmen sie nicht
mehr war. Heute leben sie in ganz normalen Wohnungen. Das Monatseinkommen
eines Kardinals beträgt heute kaum 2500 Euro.
Die Kardinalsinsignien
Die Hauptinsignien der Kardinäle sind der rote Kardinalshut und
der Kardinalspurpur ihrer Kleidung. Beim Kardinalshut handelt es sich
um einen roten Hut mit ungewöhnlich breiter Krempe und beiderseits
15 Quasten. Dieser Hut wird tatsächlich nie getragen, sondern in
der Titelkirche des jeweiligen Kardinals aufgehängt. Er ist vor allem
ein Bestandteil des Wappen eines Kardinals. Kurienkardinäle sind
vatikanische Staatsbürger und haben dementsprechend einen vatikanischen
Pass.
Das Kardinalskollegium weist 3 Kategorien auf: Kardinalbischof, Kardinalpriester
und Kardinalsdiakon. Dem Kardinal wird vom Papst eine Titelkirche mit
dem jeweiligen Recht zugewiesen. Die Inbesitznahme" durch den
neuen Kardinal ist immer ein Fest für die Pfarrkinder der Pfarrei.
Literatur
Kramer von Reiswitz, Crista: Die Papstmacher", Die Kardinäle
und das Konklave, Pattloch 2001
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